Team und Verwalter
Der Insolvenzverwalter ist die zentrale Person des Insolvenzverfahrens. Mit der Schlutius Insolvenzverwaltung GmbH sind Herr Rechtsanwalt Jan M. Antholz MBA und Herr Rechtswanwalt Stephan Neubauer als Insolvenzverwalter bereits seit über 15 Jahren tätig.
Eine professionelle und erfolgreiche Insolvenzverwaltung bedarf eines erfahrenen Teams. Breite rechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind die Grundlage, aber ebenso wichtig ist die soziale Kompetenz zum Umgang mit Menschen in schwierigen, oft existenzbedrohenden Situationen. Alle Mitarbeitenden bringen dazu Lebens- und Berufserfahrung aus unterschiedlichen Bereichen ein, um die vielfältigen Herausforderungen der Insolvenzverwaltung zu meistern.
Jan M. Antholz, MBA
Rechtsanwalt Jan M. Antholz MBA, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Jahrgang 1971, geboren in Hamburg, aufgewachsen in Cuxhaven und Hamburg, Ausbildung in München und Berlin zum Industriekaufmann (Siemens Stammhauslehre), Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Kiel, Masterstudiengang am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz, juristisches Referendariat beim Landgericht Stade, ist bereits seit 1999 im Insolvenzrecht tätig und wird seit 2005 zum Insolvenzverwalter bestellt.
„Insolvenzverwaltung bedeutet für mich, Menschen in schwierigen Situationen zu helfen, außerdem widerstreitenden Interessen auszugleichen und gemeinsam Lösungen für die Zukunft zu gestalten.“
Herr Antholz ist zugleich Partner bei SKW Schwarz, eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien und berät bundesweit Unternehmen und Kreditinstitute in Fragen des Insolvenzrechts.
Stephan Neubauer
Rechtsanwalt Stefan Neubauer, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Jahrgang 1964, geboren und aufgewachsen in Hamburg.
Herr Neubauer hat in Hamburg Rechtswissenschaften studiert und ist seit über zwanzig Jahren im Insolvenzrecht tätig.
Herr Neubauer ist zugleich Partner bei SKW Schwarz, eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien und berät bundesweit Unternehmen und Kreditinstitute in Fragen des Insolvenzrechts.
Auskünfte in Insolvenzverfahren
Bitte haben Sie Verständnis, dass Auskünfte in Insolvenzverfahren aufgrund insolvenzrechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorgaben nur sehr eingeschränkt erteilt werden können.
Telefonisch können aus diesem Grund leider keine Auskünfte zu den Verfahren erteilt werden. Bitte wenden Sie sich schriftlich an uns, damit wir Ihre Legitimation nachvollziehen können.
Gläubigern steht in größeren Verfahren das Gläubigerinformationssystem (GIS) zur Verfügung, das schnell Auskunft zum Verfahrensstand gibt.